--- GUT ZU WISSEN ---


 

Wer mit einem Kleingarten liebäugelt, sollte sich nicht nur für Gartenarbeit und Grillfeste begeistern, sondern auch für das Vereinsleben. Auf gemeinsamen Festen und über den Gartenzaun hinweg gibt es viele Möglichkeiten, sich mit anderen Gartenfreunden anzufreunden, denn der Gemeinschaftssinn gehört auch zum Vereinsleben.

 

Wie viel Zeit Sie für die Gartenpflege aufbringen möchten oder können, sollte deshalb bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Ein Kleingarten soll der Erholung dienen, muss aber in erster Linie „kleingärtnerisch“ genutzt werden. Das heißt, dass mindestens ein Drittel der Fläche für den Obst- und Gemüseanbau genutzt werden muss. Diese sogenannte Nutzfläche wird auch vom Vorstand des Vereins regelmäßig überprüft. Die Rasenfläche darf nur 20 % der Gesamtfläche betragen. Wer also nur einen Ziergarten pflegt – mit Gartenlaube, Grillplatz, Rasen und Sträuchern – kann gekündigt werden.

 

Ist der Wunschgarten gefunden, folgt ein Termin mit dem Vorstand des

Kleingärtnervereins. An einer Mitgliedschaft in unserem Verein führt nichts vorbei, erst dann kann man einen Garten zur Pacht bekommen. Der Vorstand regelt alles Vertragliche mit dem künftigen Gartennutzer.  Der Wert des Gartens wird von geschulten Fachkräften nach detaillierten Richtlinien des Landesverbandes ermittelt.

Auch sollte man sich bewusst sein, dass es in der Gemeinschaft der Gartenfreunde Regeln gibt und die Übernahme und Bewirtschaftung einer Parzelle auch mit Kosten verbunden ist.

 

Was kostet ein Kleingarten ?

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Einmalige Aufnahmegebühr 

Mitgliedsbeitrag  100,00 € im Jahr

Pacht 0,23 € pro qm

Strom- und Wasserverbrauch (verbrauchsabhängig)

Umlagen für das Sommer-und Kinderfest, der Kinderweihnachtsfeier, des Vereinsheimes und für den Grünabfallcontainer.

  • Der Kleingarten muss ferner mit einer deutlich sichtbaren Parzellennummer gekennzeichnet sein. 
  • Die Wege der Kleingartenanlage sind von den Pächtern der Gärten bis zur Wegmitte Unkrautfrei sowie sauber zu halten. 
  • Fäkalien sind in zugelassenen Abwasserbehälter zu sammeln und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.  
  • Das Mitglied mit Garten ist zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird ein von der Mitgliederversammlung beschlossener festgesetzter Betrag erhoben.
  • Wer unentschuldigt der Gemeinschaftsarbeit fern bleibt, dem werden 100,00 Euro in Rechnung gestellt.
  • Jede Pächterin und jeder Pächter hat jährlich 9 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit werden 30,00 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich für die Belange des Vereins einzusetzen, insbesondere an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und Beschlüsse des Vereins zu befolgen.
  • Das Mitglied hat Zahlungen an den Verein termingerecht zu begleichen. Alle geldlichen Verpflichtungen sind Bringschulden. 
  • Für die Errichtung baulicher Änderungen muss ein schriftlicher Antrag beim Vorstand eingereicht werden z.B. :

Dächer, Vordach
Gartenhaus, sowie Erweiterung vom Gartenhaus
Pergola
Solaranlagen
Gewächshaus

  • Es ist untersagt, Grünmüll und jeglichen Abfall in der öffentlichen Grünanlage des Gartenvereins zu entsorgen.

        Gemäß §4 Absatz 3 Buchstabe a der Satzung wird das Ausschlussverfahren                des jeweiligen Pächters durchgeführt, da hier vorsätzlich die Interessen des                Vereins geschädigt werden. 

        Wir behalten uns vor, eine Anzeige bei der Polizei wegen unrechtmäßiger                    Entsorgung von Abfall zu stellen. Diese Ordnungswidrigkeit wird gemäß                      Bußgeldkatalog des Landes Niedersachsen mit einem Bußgeld geahndet. 



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Antrag auf Genehmigung eine Baumaßnahme
Bauantrag Süd-West.pdf
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